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Medienstaatsvertrag & Rundfunklizenz: Was Streamer wissen müssen

Brauchst du als Twitch-Streamer eine Rundfunklizenz? Was der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt, ab wann er greift und warum die meisten Streamer entspannt bleiben können.

Stand: 07.2026

Worum geht es?

Der Medienstaatsvertrag (MStV) hat 2020 den alten Rundfunkstaatsvertrag abgelöst. Er sorgte für Aufregung, weil er Live-Streaming unter bestimmten Bedingungen als rundfunkähnliches Angebot einstuft – mit möglicher Lizenzpflicht.

Ab wann könnte eine Lizenz nötig sein?

Entscheidend ist § 54 MStV. Eine Zulassung (Rundfunklizenz) kann relevant werden, wenn dein Angebot rundfunkähnlich ist – also linear (nach festem Sendeplan, nicht auf Abruf) und redaktionell gestaltet. Ausgenommen sind aber Angebote, die

  • im Schnitt weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen (gemessen über sechs Monate), oder
  • nur geringe Bedeutung für die Meinungsbildung haben.

Rechtssicherheit: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bist du unsicher, ob dein Angebot lizenzpflichtig ist, kannst du bei deiner Landesmedienanstalt eine kostenlose Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 54 Abs. 1 S. 2 MStV anfragen.

Praxis-Tipp

Wenn du in Richtung großer Reichweiten wächst und regelmäßig nach festem Zeitplan sendest, lohnt sich frühzeitig ein Blick auf die Angebote deiner Landesmedienanstalt – viele bieten unkomplizierte Auskunft und teils vereinfachte Verfahren.

Weiter

Zum Datenschutz geht es unter DSGVO für Streamer, zur Musik unter GEMA & Musikrechte.